Selbständig in Deutschland

Der richtige Aufenthaltstitel

Wenn Sie sich als Nicht-EU Bürger:in in Deutschland selbständig machen wollen, benötigen Sie dafür den richtigen Aufenthaltstitel. Die verschiedenen Aufenthaltstitel gehen mit bestimmten Rechten, Einschränkungen und zeitlichen Befristungen einher. Die meisten Aufenthaltstitel sind an bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden, wie etwa ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit. Nicht jeder Aufenthaltstitel erlaubt Ihnen sich selbständig zu machen. Daher müssen Sie den richtigen Aufenthaltstitel beantragen. Aber auch wenn Sie bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, gibt es meistens auch einen Weg, um die Berechtigung zur Selbständigkeit zu bekommen. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Sie haben eine Aufenthaltsgestattung oder Sie haben eine Duldung und ihre Identität ist ungeklärt.


Ihr Aufenthaltstitel
Wählen Sie hier Ihren genauen Aufenthaltstitel aus. Wir sagen Ihnen dann, ob Sie sich selbständig machen dürfen und welche Schritte für Ihre Selbständigkeit erforderlich sind.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.

  • Sie studieren/promovieren noch? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden und Promovierenden.
  • Sie haben Ihr Studium/Promotion beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel § 16b AufenthG, den die meisten ausländischen Studierenden besitzen, die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches betrifft auch Wissenschaftler:innen, die meistens den § 18d AufenthG haben. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 120 Tage pro Jahr ganztags (oder 240 Tage halbtags) arbeiten.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft

Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium  selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Während Akademiker:innen eine Erlaubnis für 18 Monate bekommen, erhalten Forscher:innen nur eine Erlaubnis für 9 Monate. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.

  • Sie studieren/promovieren noch? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden und Promovierenden.
  • Sie haben Ihr Studium/Promotion beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel § 16b AufenthG, den die meisten ausländischen Studierenden besitzen, die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches betrifft auch Wissenschaftler:innen, die meistens den § 18d AufenthG haben. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 120 Tage pro Jahr ganztags (oder 240 Tage halbtags) arbeiten.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft

Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium  selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Während Akademiker:innen eine Erlaubnis für 18 Monate bekommen, erhalten Forscher:innen nur eine Erlaubnis für 9 Monate. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel § 16b AufenthG die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich während des studienvorbereitenden Sprachkurses oder des studienvorbereitenden Praktikums selbständig zu machen. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!


Wichtige Anmerkung: Sie dürfen sich nur im Nebenerwerb selbständig machen und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel § 16b AufenthG die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich während des studienvorbereitenden Sprachkurses oder des studienvorbereitenden Praktikums selbständig zu machen. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!


Wichtige Anmerkung: Sie dürfen sich nur im Nebenerwerb selbständig machen und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch studieren/promovieren oder Ihr Studium/Promotion beendet haben.

  • Sie studieren/promovieren noch? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Studierenden und Promovierenden.
  • Sie haben Ihr Studium/Promotion beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von Akademiker:innen.

A) Selbständigkeit von Studierenden/Promovierenden

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel § 16b AufenthG, den die meisten ausländischen Studierenden besitzen, die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich bereits während des Studiums oder der Erwerbstätigkeit selbständig zu machen. Gleiches betrifft auch Wissenschaftler:innen, die meistens den § 18d AufenthG haben. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!

Wichtige Anmerkung: Als Student:in aus Nicht-EU-Ländern ist die Hauptsache, dass Ihre berufliche Tätigkeit Ihren Studienabschluss oder Ihre Promotion nicht gefährdet. Daher dürfen Sie nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Dasselbe gilt für Wissenschaftler:innen, die forschend tätig sind. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

Übrigens: Wenn die Ausländerbehörde Ihnen Ihre Selbständigkeit genehmigt hat, dürfen Sie neben Ihrer Selbständigkeit auch weiterhin 120 Tage pro Jahr ganztags (oder 240 Tage halbtags) arbeiten.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Exist – Gründungen aus der Wissenschaft

Wenn Sie noch studieren oder promovieren, haben Sie die Möglichkeit sich über ein Exist-Stipendium  selbständig zu machen und so Unterstützung zu bekommen – auch finanziell.


B) Selbständigkeit von Akademiker:innen

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform  nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Während Akademiker:innen eine Erlaubnis für 18 Monate bekommen, erhalten Forscher:innen nur eine Erlaubnis für 9 Monate. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen und weitere 12 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen und weitere 12 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen und weitere 12 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch an einer Anpassungsqualifizierung teilnehmen oder ob Sie bereits Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.

  • Sie sind noch in einer Anpassungsqualifizierung und haben Ihr Anerkennungsverfahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren.
  • Sie haben Ihr Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften.

A) Selbständigkeit im Anerkennungsverfahren

Grundsätzlich ja. Um Ihr Anerkennungsverfahren nicht zu gefährden, dürfen Sie allerdings nur im Nebenerwerb selbständig tätig sein und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Ihre selbständige Tätigkeit investieren. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit von anerkannten Fachkräften

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen und weitere 12 Monate in Deutschland leben. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Es tut uns leid. Während Ihres Sprachkurses oder Ihrer Schulausbildung dürfen Sie sich nicht selbständig machen. 


Aber: Nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Sprachkurses oder Ihrer Schulausbildung dürfen Sie sich selbständig machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Erst nach der Beendigung Ihrer Ausbildungs- oder Studienplatzsuche dürfen Sie sich selbständig machen.


Wenn Sie einen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden haben, müssen Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Schauen Sie unter diesem neuen Aufenthaltstitel nach, ob Sie sich selbständig machen können.


Wenn Sie nicht erfolgreich waren, können Sie sich selbständig machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Erst nach der Beendigung Ihrer Ausbildungs- oder Studienplatzsuche dürfen Sie sich selbständig machen.


Wenn Sie einen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden haben, müssen Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Schauen Sie unter diesem neuen Aufenthaltstitel nach, ob Sie sich selbständig machen können.


Wenn Sie nicht erfolgreich waren, können Sie sich selbständig machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch beschäftigt sind oder Ihre Beschäftigung beendet ist.

  • Sie sind noch beschäftigt? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Beschäftigten.
  • Ihre Beschäftigung ist beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit nach Beendigung der Beschäftigung.

A) Selbständigkeit von Beschäftigten

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich selbständig zu machen. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!

Wichtige Anmerkung: Als Beschäftigte:r dürfen Sie sich nur im Nebenerwerb selbständig machen. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den§ 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit nach Beendigung der Beschäftigung

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Während Akademiker:innen eine Erlaubnis für 18 Monate bekommen, erhalten Forscher:innen nur eine Erlaubnis für 9 Monate. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch beschäftigt sind oder Ihre Beschäftigung beendet ist.

  • Sie sind noch beschäftigt? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Beschäftigten.
  • Ihre Beschäftigung ist beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit nach Beendigung der Beschäftigung.

A) Selbständigkeit von Beschäftigten

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich selbständig zu machen. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!

Wichtige Anmerkung: Als Beschäftigte:r dürfen Sie sich nur im Nebenerwerb selbständig machen. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den§ 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit nach Beendigung der Beschäftigung

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Während Akademiker:innen eine Erlaubnis für 18 Monate bekommen, erhalten Forscher:innen nur eine Erlaubnis für 9 Monate. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Grundsätzlich ja. Aber es ist ein Unterschied, ob Sie noch beschäftigt sind oder Ihre Beschäftigung beendet ist.

  • Sie sind noch beschäftigt? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit von Beschäftigten.
  • Ihre Beschäftigung ist beendet? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit nach Beendigung der Beschäftigung.

A) Selbständigkeit von Beschäftigten

Grundsätzlich ja. Obwohl der Aufenthaltstitel die Selbständigkeit nicht ausdrücklich gestattet, gibt es die Möglichkeit sich selbständig zu machen. Worauf Sie achten müssen und wie Sie dabei vorgehen? Das erklären wir Ihnen!

Wichtige Anmerkung: Als Beschäftigte:r dürfen Sie sich nur im Nebenerwerb selbständig machen. Als Wissenschaftler:in sollten Sie außerdem Ihr Institut fragen, ob es Ihnen die selbständige Tätigkeit erlaubt. In den meisten Fällen sollte aber nichts dagegensprechen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den§ 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 5  Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit nach Beendigung der Beschäftigung

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.

 

Schritt für Schritt zu Ihrer Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit einen Bezug zu Ihrem Studium oder Ihrer Tätigkeit als Wissenschaftler:in hat. Wenn dies zutrifft, dann können Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen und müssen in Ihrem Businessplan nicht nachweisen, dass Ihre Selbständigkeit positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie § 21 Abs. 2a AufenthG beantragen können (s. Schritt 1).

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 8: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 9: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 10a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 10b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

 

Tipp: Sie möchten gerne in Deutschland bleiben und sich auf jeden Fall selbständig machen? Oder Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich selbständig machen oder eher eine Arbeit annehmen möchten? Dann können Sie § 20 Abs. 3 AufenthG beantragen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie während ihres Aufenthaltes genügend Geld haben, um in Deutschland leben zu können. Haben Sie den Aufenthaltstitel bekommen, können Sie in Ruhe überlegen und planen. Während Akademiker:innen eine Erlaubnis für 18 Monate bekommen, erhalten Forscher:innen nur eine Erlaubnis für 9 Monate. Aber Sie dürfen sich in dieser Zeit bereits ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde selbständig machen. Wichtig ist, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag nach § 21 AufenthG stellen, auch wenn Sie bereits selbständig sind.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Sie können sich während Ihrer Beschäftigung oder des Freiwilligendienstes im Nebenerwerb selbständig machen oder Sie können einen Wechsel Ihres Aufenthaltstitels beantragen und sich im Vollerwerb selbständig machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde.

  • Sie wollen sich im Nebenerwerb selbständig machen und weiter beschäftigt bleiben? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Nebenerwerb.
  • Sie wollen sich im Vollerwerb selbständig machen und Ihre Beschäftigung aufgeben? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit im Vollerwerb.

A) Selbständigkeit im Nebenerwerb

Als Beschäftigte:r dürfen Sie sich nur im Nebenerwerb selbständig machen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Fragen Sie Ihre:n Arbeitgeber:in, ob Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen dürfen. Ohne die Zustimmung ihres:r Arbeitgeber:in sollten Sie sich nicht selbständig machen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit im Vollerwerb

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Sie können sich während Ihrer Beschäftigung oder des Freiwilligendienstes im Nebenerwerb selbständig machen oder Sie können einen Wechsel Ihres Aufenthaltstitels beantragen und sich im Vollerwerb selbständig machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde.

  • Sie wollen sich im Nebenerwerb selbständig machen und weiter beschäftigt bleiben? Dann schauen sie unter A) Selbständigkeit im Nebenerwerb.
  • Sie wollen sich im Vollerwerb selbständig machen und Ihre Beschäftigung aufgeben? Dann schauen Sie unter B) Selbständigkeit im Vollerwerb.

A) Selbständigkeit im Nebenerwerb

Als Beschäftigte:r dürfen Sie sich nur im Nebenerwerb selbständig machen. Um sich mit den genannten Aufenthaltstiteln im Nebenerwerb selbständig zu machen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde den § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Dadurch verändert sich Ihr alter Aufenthaltstitel nicht! Wenn Ihr Antrag Erfolg hat, bekommen Sie einfach einen weiteren Aufenthaltstitel, der Ihnen die Selbständigkeit erlaubt.

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Fragen Sie Ihre:n Arbeitgeber:in, ob Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen dürfen. Ohne die Zustimmung ihres:r Arbeitgeber:in sollten Sie sich nicht selbständig machen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 5: Beschreiben Sie Ihre geplante Selbständigkeit auf 3-4 Seiten. Dabei sollten sie auf folgende Bereiche eingehen: (i) Ihre Motivation, (ii) Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, (iii) ihre unternehmerischen Erfahrungen und Fähigkeiten, (iv) ihre Kompetenzen bezüglich der Unternehmensidee, (v) ihre Kund:innen, (v) Ihre Preisvorstellungen, (vii) Ihre Kosten, (viii) Ihre voraussichtlichen Einnahmen. Wir haben Ihnen auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen eine Anleitung mit Fragen zusammengestellt, die Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee helfen kann.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und der Beschreibung Ihrer Unternehmensidee noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Unternehmensidee umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung. Nutzen Sie dafür unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.


B) Selbständigkeit im Vollerwerb

 

Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8: Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 6: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 7: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 8a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 8b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

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Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


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Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen § 21 Abs. 6 AufenthG beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Ein Gewerbe melden Sie später beim Gewerbeamt und einen Freien Beruf beim Finanzamt an.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 6: Geben Sie die alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 7a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 7b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Es tut uns leid. Leider dürfen Sie sich nicht mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen. Es gibt für Sie keine Möglichkeit und Sie können auch keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Sie haben gute Chancen sich selbständig zu machen. Aber Sie benötigen die Erlaubnis von Ihrer Ausländerbehörde und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt vor.


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen. Für ein Gewerbe müssen Sie § 21 Abs. 1 AufenthG und für einen Freien Beruf § 21 Abs. 5 AufenthG beantragen. 

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3:Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4:Schreiben Sie einen Businessplan. Sie müssen immer einen Businessplan schreiben und deutlich machen, was Sie genau machen möchten und dass Sie von Ihrer Selbständigkeit leben können. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Ihr Businessplan die Anforderungen des § 21 AufenthG erfüllt. Bei einem Gewerbe muss Ihre Selbständigkeit (i) positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben und (ii) in der Region, in der sie sich selbständig machen möchten, muss ein Bedarf für Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten nicht, wenn Sie in einem Freien Beruf gründen wollen.

Schritt 6:Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Selbständigkeit genug Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie, wenn diese in Deutschland lebt, sicher zu stellen. Wenn Sie nur für sich sorgen müssen, sollten Sie mindestens einen Gewinn von 18.000 EURO im Jahr haben. Das können Sie auch durch Kontoauszüge, ein Sparbuch oder Einkommen von Mitgliedern Ihrer Familie nachweisen.

Schritt 7: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihren Antrag zur Selbständigkeit haben. Sie benötigen außer dem Antragsformular und dem Businessplan noch weitere Dokumente. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen zusammengestellt.

Schritt 8:Geben Sie alle Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde ab.

Schritt 9a: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie zunächst nach den Gründen für die Ablehnung fragen. Häufig handelt es sich um formale Gründe, (z.B. fehlende Dokumente) die nachgereicht werden müssen. Sollte es sich um inhaltliche Gründe handeln, müssen Sie wahrscheinlich Ihren Businessplan umschreiben und nachbessern. Holen Sie sich Unterstützung! Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Nutzen Sie dafür gerne unseren Beratungsstellen-Finder oder wenden Sie sich an uns.

Schritt 9b: Wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag bewilligt, dann können Sie Ihre Selbständigkeit beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt anmelden. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.

Super! Sie können sich mit Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland selbständig machen und Ihre Selbständigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden. Sie brauchen keinen anderen Aufenthaltstitel und auch nicht die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Folgende Schritte sind aber notwendig:


Schritt für Schritt zur Selbständigkeit

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Selbständigkeit zu den gewerblichen Berufen oder zu den Freien Berufen gehört. In unserem Glossar erklären wir Ihnen die Unterschiede und in unserem Berufe-Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie die Qualifikationen für Ihre beabsichtigte Selbständigkeit erfüllen. Für die meisten Berufe sind bestimmte Qualifikationen (wie ein Berufsabschluss oder ein Studienabschluss) notwendig. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Sie für Ihre Selbständigkeit besondere Erlaubnisse benötigen. In unserem Berufe-Lexikon finden Sie die notwendigen Informationen.

Schritt 4: Schreiben Sie einen Businessplan. Auch wenn Sie nicht für die Anmeldung Ihrer Selbständigkeit einen Businessplan schreiben müssen, benötigen Sie einen Businessplan, wenn Sie einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank beantragen wollen. Auf unserer Seite „Der Businessplan“ erklären wir Ihnen, welche Inhalte ein Businessplan benötigt.

Schritt 5: Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen für Ihre Anmeldung bei dem Gewerbeamt oder bei dem Finanzamt zusammen haben. Auf unserer Seite Formulare, Dokumente und sonstige Unterlagen haben wir Checklisten für Ihr jeweiliges Anliegen (u.a. Anmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt) zusammengestellt. Wo sich die zuständigen Ämter in Ihrer Region befinden, können Sie auf der Seite der Gründerplattform nachsehen.