Behörden und Institutionen

Wichtige Behörden und Institutionen für Ihre Gründung

Jeder Gründungsprozess ist individuell und anders. Je nachdem, welche Tätigkeit Sie ausüben, haben Sie mit unterschiedlichen Behörden und Zuständigkeiten zu tun. Erkundigen Sie sich, welche fachspezifischen Organisationen für Sie zuständig sind. Einige der wichtigsten Behörden, an die Sie sich wenden sollten, haben wir für Sie aufgelistet.

Eine wichtige Behörde ist das Finanzamt. Bevor Sie als Unternehmer:in starten können, brauchen Sie eine Steuernummer. Als Freiberufler:in müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Füllen Sie online über das Portal www.elster.de den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus, das Finanzamt vergibt Ihnen daraufhin eine Steuernummer. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen. Wenn Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet haben, kontaktiert Sie das Finanzamt meist „automatisch“. Sie sollten sich aber trotzdem mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, wenn das Finanzamt Sie mehrere Tage nach der Gewerbeanmeldung nicht kontaktiert hat.

Ein Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt an. In vielen Städten kann dies online erfolgen. Um Ihr Gewerbe anzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, manchmal auch eine Meldebescheinigung vom Einwohneramt.
  • Einen Nachweis, dass Sie die Anforderungen an den Berufsstand erfüllen.
  • Für erlaubnispflichtige Gewerbe benötigen Sie zudem ein polizeiliches Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  • Für Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Dazu müssen Sie zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Gebühr zwischen 40 und 770 Euro zahlen. Die Reisegewerbekarte müssen Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit immer mitführen.

Zusätzlich müssen Sie zehn bis 50 Euro für die Anmeldegebühr bezahlen.

Bei einem Gewerbe sind Sie mit Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit zwangsläufig Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Ihrer Region. Die Mitgliedschaft erfolgt üblicherweise automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Es lohnt sich aber, sich dort frühzeitig zu melden und nachzufragen, welche Serviceleistungen die IHK anbietet. Neben klassischen Gründungsseminaren gibt es vielfältige themenbezogene Fachseminare, die nützlich sein können.

Wenn Sie in einem Handwerk gründen, wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HwK) an Ihrem Standort. Es ist wichtig, sich in die Handwerksrolle einzutragen.

Eine wichtige Institution für Sie als Selbständige:r ist die Wirtschaftsförderung Ihres Arbeitsortes. Bei vielen Wirtschaftsförderungen gibt es hilfreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Sie kennen sich mit den örtlichen Strukturen und Zuständigkeiten bestens aus und können auch dabei helfen, passende Standorte zu identifizieren.

Wenn Sie im Hotel- und Gaststättenbereich tätig sind, sollten Sie den DEHOGA kennen – den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Zwar müssen Sie einen Beitrag zahlen, aber dafür gibt es verschiedene Serviceleistungen, die nützlich sein können.
In anderen Fachbereichen lohnt es sich, die Fachverbände anzuschauen: Wie sind andere Unternehmer:innen in Ihrer Branche engagiert und vernetzt? Welche Serviceleistungen wären für Ihren Berufsalltag nützlich?

Bitte beachten Sie, dass dies keine vollständige Auflistung ist. Es kommt auf Ihre Branche an, welche weiteren Behörden und Stellen möglicherweise für Sie zuständig sind; u.a. das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt, die Künstlersozialkasse, ein Eintrag ins Handelsregister oder andere. Sie können den Behördenwegweiser nutzen, um die von Ihnen gewünschte Behörde oder Institution in Ihrer Nähe zu finden.