Steuern

Steuern in Deutschland

Sobald Sie mit Ihrem Unternehmen starten, kommt das Finanzamt ins Spiel: Es verlangt Steuern. Für die ordnungsgemäße Berechnung der Steuern müssen Sie Ihre Geschäftstätigkeit buchhalterisch erfassen und in Ihrer Steuererklärung offenlegen. Die ausschließlich digitale Abgabe dieser Erklärung ist an Termine und die Zahlung an Fristen gebunden. Bei Verspätung drohen Säumniszuschläge und Strafen. Unternehmen in Deutschland kommen beim Thema Steuern kaum ohne Beratung aus. Suchen Sie sich daher frühzeitig eine Steuerberatung und rechnen Sie Steuerzahlungen und Beratungskosten in Ihrer Finanzplanung mit ein.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei verschiedene Arten von Steuern: direkte und indirekte Steuern. Direkte Steuern werden auf den Gewinn aus Ihrer Tätigkeit erhoben, der sich grob als Differenz von Einnahmen und Ausgaben aus Ihrer Geschäftstätigkeit ermittelt. Dabei gibt es mehrere direkte Steuern in Deutschland. Indirekte Steuern hingegen werden auf jeden Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben und sind bereits im Kaufpreis enthalten. Aber auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen und nicht immer haben sie denselben Steuersatz.


Direkte Steuern

Um den Gewinn zu berechnen, auf den Sie direkte Steuern, wie zum Beispiel die Einkommensteuer, bezahlen müssen, ziehen Sie von Ihren Einnahmen Ihre Betriebsausgaben ab. Da Sie in der Gründungsphase viele Ausgaben haben, sollten Sie alle Rechnungen und Belege darüber sammeln, um sie mit Ihrer ersten Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen zu können. Ausgaben für langlebige Wirtschaftsgüter können meist nicht direkt in voller Höhe abgezogen werden, sondern werden über mehrere Jahre aufgeteilt.

Hier ein Überblick über die wichtigsten direkten Steuern in Deutschland:

Diese Steuer zahlen Sie als Einzelunternehmer:in und Gesellschafter:in einer Personengesellschaft. Der Steuersatz hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab (14 Prozent bis 45 Prozent).

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen juristischer Personen erhoben wird, zum Beispiel von Kapitalgesellschaften. Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 15 Prozent.

Die Gewerbesteuer muss von allen, die ein Gewerbe angemeldet haben, bezahlt werden. Freiberuflich tätige Personen sind ausgenommen. Die Gewerbesteuer wird von der Kommune erhoben, wo Sie Ihr Unternehmen angesiedelt haben und beträgt, abhängig von der Kommune, zwischen 7 Prozent bis 17 Prozent. Die Gewerbesteuer muss zusätzlich zu Einkommens- oder Körperschaftsteuer gezahlt werden, kann aber zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Mitarbeitende. Als Unternehmende müssen Sie vom Gehalt Ihrer Mitarbeitenden die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen.

Indirekte Steuern

Im Gegensatz zu den direkten Steuern, sind die indirekten Steuern bereits im Kaufpreis der Waren enthalten. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer, die gleich beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben wird. Neben der Umsatzsteuer gibt es aber noch weitere indirekte Steuern, bspw. die Tabaksteuer bei Zigaretten, die Mineralölsteuer bei Benzin, die Energiesteuer, die Stromsteuer oder auch die Biersteuer oder Branntweinsteuer.

Da für die meisten Selbständigen nur die Umsatzsteuer wichtig ist, haben wir diese ausführlicher erklärt:

Die Umsatzsteuer wird beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben. Aktuell beträgt die Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) in Deutschland 19 Prozent, für bestimmte Waren und Dienstleistungen sind es 7 Prozent und manche Leistungen sind ganz von der Umsatzsteuer befreit. Als Unternehmer:in weisen Sie diese Steuer auf Ihren Rechnungen aus und führen diese unmittelbar an das zuständige Finanzamt ab. Umgekehrt können Sie die von Ihnen bezahlte Umsatzsteuer für Einkäufe oder Dienstleistungen als sogenannte Vorsteuer vom Fiskus erstattet bekommen. Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen, die Sie erhalten, formal in Ordnung sind, da Ihnen sonst keine Vorsteuer erstattet wird.

Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze – 22.000 Euro im vergangenen Kalenderjahr und voraussichtlich nicht über 50.000 Euro für das laufende Jahr – wird im Rahmen der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ keine Umsatzsteuer erhoben. Im Gegenzug können diese Unternehmenden aber auch keine Vorsteuern aus Leistungen von anderen Unternehmenden gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Diese Regelung lohnt sich oftmals bei nebenberuflichen Gründungen.

Eine Steuerberatung für alle Fälle

Sicherlich haben Sie sich bereits im Gründungsprozess ausführlich mit den Steuern befasst. Das Thema bleibt durchgehend anspruchsvoll. Es ist üblich und empfehlenswert, sich einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu suchen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Denn ab einem gewissen Umsatz, bei umfangreichen oder komplexen Geschäftstätigkeiten ist die Buchhaltung ohne externe Hilfe nur schwer zu meistern. Auch kann Ihnen die Steuerberatung viele Arbeiten abnehmen, u.a. Gehaltsabrechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, private Steuererklärung. Aber geben Sie nicht die ganze Verantwortung an Ihre Steuerberatung ab. Setzen Sie sich immer wieder mit Ihren Steuerfragen auseinander. Gut zu wissen: Die Kosten für eine Steuerberatung können Sie in der Regel steuerlich absetzen. Weitere Informationen finden Sie im Themenheft GründerZeiten: Steuern.

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